Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse der Hebammenpraxis Schönaich. Kurse, die direkt bei den Kooperationspartner*innen gebucht wurden sind nicht Bestandteil dieser AGB
Für den Vertrag zwischen der Hebammenpraxis Schönaich – Nicole Villarrubia – und dem/der Kursteilnehmer*in (nachfolgend: Vertragspartner*in) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist.
Kurse/Vorträge in der Hebammenpraxis Schönaich müssen über das Onlineanmeldeformular auf der Website www.villarrubia.hebamio.de gebucht werden. Die Vertragspartner*innen erhalten eine Bestätigung über den Eingang der Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung). Der Vertrag zwischen der Hebammenpraxis Schönaich und den Vertragspartner*innen kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
a) Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Kursprogramm. Die Hebammenpraxis Schönaich behält sich vor, in zumutbarem Umfang einzelne Kursinhalte an die Bedürfnisse des Kurses anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten und Änderungen des Kursleiter*inneneinsatzes. Von der Kursleitung genannte Ersatztermine gelten als verbindlich
b) Die Hebammenpraxis Schönaich behält sich vor, bei Unterschreiten der Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 Frauen oder Paaren den Kurs/Vortrag abzusagen. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die aus dieser Absage resultieren könnten, wird ausgeschlossen. Im Falle einer Absage des Kurses, versuche ich Ihnen einen Ersatzkurs aus meinem Angebot anzubieten.
a) Abrechnung gesetzlich Krankenversicherung
Bei gesetzlich versicherten Vertragspartner*innen werden die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs von der Krankenkasse übernommen. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134a SGB V.
Versäumen Vertragspartner*innen einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen der/die Vertragspartner*innen nicht teilgenommen hat/haben. Kosten für versäumte Kursstunden werden von den Vertragspartner*innen selbst getragen, da sie nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. In diesem Fall kommt der Gebührensatz für Privatversicherte des Bundeslandes Baden-Württemberg zum Ansatz.
Kosten, die nicht Bestandteil der Vergütungsvereinbarung der Hebammen sind, wie z.B. die Partnergebühr, Kosten für Babymassage, etc. sind privat zu begleichen und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der der Rechnung auf ein Ihnen genanntes Konto zu entrichten. Sollte die Kursleitung die Kosten in bar beglichen haben wollen, so ist die Gebühr passend in bar zur ersten Kurstunde mitzubringen. Sie erhalten eine Rechnung.
b) Abrechnung Selbstzahler
Ob die Kosten für Geburtsvorbereitungs- und/oder Rückbildungskurse von der privaten Krankenversicherung übernommen werden ist abhängig von den jeweiligen AGB und des individuellen Krankenversicherungstarifes der Vertragspartner*innen.
Privat versicherte Vertragspartner*innen erhalten eine Privatrechnung und begleichen die Gebühren für die Kurse selbst. Wünschen die Vertragspartner*innen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse, so muss die Rechnung eigenständig bei der privaten Krankenkasse eingereicht werden.
Die Gebühr richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg.
Kosten, die nicht Bestandteil der Hebammen-Privatgebührenordnung sind, wie z.B. die Partnergebühr, Kosten für Babymassage, etc. sind privat zu begleichen und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der der Rechnung auf ein Ihnen genanntes Konto zu entrichten.
Die seitens der Vertragspartner*innen zur Verfügung gestellten Daten werden gespeichert und zum Zwecke der Kursorganisation, Buchführung, Abrechnung mit den Krankenkassen und für administrative und rechtliche Zwecke, sowie zur weiteren Kundenbetreuung verwendet. Mit Abgabe der Daten erklären sich die Vertragspartner*innen mit der Verwendung dieser Daten gegenüber Behörden, Krankenkassen, sonstigen Leistungsträgern sowie externen Kooperationspartnern einverstanden. Für die Richtigkeit der Daten sind die Vertragspartner*innen verantwortlich. Sie sind darüber hinaus ebenfalls verpflichtet einen Umzug, Krankenkassenwechsel und ähnliche Veränderung der abgegebenen personenbezogenen Daten unverzüglich der Kursleitung mitzuteilen. Sollte eine Abrechnung mit der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern wegen falscher Daten nicht möglich sein, so werden die Kosten für die Kurseinheit(en) den Vertragspartner*innen privat in Rechnung gestellt.
Die Hebammenpraxis Schönaich verarbeiten die ihr mittels Anmeldeformulars bekannt gemachten personen- und behandlungsbezogenen Daten zum Zweck der Kursorganisation nach den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie den jeweils geltenden Vorschriften der Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.
Die Vertragspartner*innen können diese Einwilligungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf sollte in Schriftform (z.B. E-Mail, Brief) gegenüber der Hebammenpraxis Schönaich erfolgen. Im Falle des Widerrufs werden die Daten der Vertragspartner*innen gelöscht, es sei denn, es bestehen gesetzliche oder sonstige Verpflichtungen zur Speicherung der Daten.
Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Schriftform (z.B. E-Mail, Brief) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Hebammenpraxis Schönaich
Nicole Villarrubia
Berliner Str. 11
71101 Schönaich
nicole@hebammenpraxis-schoenaich.de
Die Abmeldung von Kursen muss schriftlich per E-Mail an nicole@hebammenpraxis-schoenaich.de bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn bei uns eingehen, ansonsten ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Für Schäden die Teilnehmer*innen an Kleidung, Schuhwerk oder ähnlichem im Zusammenhang mit der Kurseinheit entstehen, wird, außer in den Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Kursleitung, keine Haftung übernommen. Die Teilnehmer*innen sind angehalten etwaige Schäden unverzüglich mitzuteilen
Für die Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen vor, während und nach Kursen unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Kursleitung.
Der Gerichtsstand ist Böblingen.
Stand 10/2024